Rechtliche Grundsätze beim Einsatz von KI

In diesem Kurs lernen Sie neun rechtliche Grundsätze beim Einsatz generativer KI in Unternehmen. Sie erfahren, wie Sie personenbezogene Daten schützen, Datenschutzvorgaben und das Urheberrecht einhalten sowie Geschäftsgeheimnisse wahren. Zudem lernen Sie, warum interne Richtlinien unerlässlich sind, wie Sie KI-generierte Ergebnisse kritisch prüfen und ethische Herausforderungen erkennen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem gezielten Aufbau von KI-Kompetenzen und der Einhaltung von Nutzungs-bedingungen, um KI-Tools sicher und rechtskonform einzusetzen.

  • Neun rechtliche Grundsätze: Vermeidung von Fallstricken in der Nutzung von generativer KI

  • Datenschutz & Urheberrecht: Schutz personenbezogener Daten, beachten der Datenschutzgesetze und des Urheberrechts.

  • Sichere & transparente Nutzung: Wahren von Geschäftsgeheimnissen und internen Richtlinien sowie Prüfung von KI-Ergebnissen.

  • Ethik & KI-Kompetenzaufbau: Ethische Herausforderungen, Nutzungs- bedingungen und KI-Kompetenzaufbau

Kursplan

    1. Technische Anforderungen

    2. Willkommen zur Schulung

    1. Grundsatz 1: Personenbezogene Daten

    2. Grundsatz 2: Datenschutzgesetze

    3. Grundsatz 3: Urheberrecht

    4. Grundsatz 4: Geschäftsgeheimnisse

    5. Grundsatz 5: Interne Richtlinien

    6. Grundsatz 6: Ergebnisprüfung

    7. Grundsatz 7: Ethische Herausforderungen

    8. Grundsatz 8: KI-Kompetenzaufbau

    9. Grundsatz 9: Nutzungsbedingungen

    10. Zusammenfassung

    11. Quiz

Schulung zur Erlangung von KI-Kompetenzen

  • 1 Lektionen
  • 15 Minuten
  • Kurszertifikat

Dozenten

Christoph Buchmüller

Professor für IT Recht

Christoph Buchmüller ist Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere IT-Recht, an der Münster School of Business (MSB) der FH Münster und Co-Founder von regulaid. Außerdem ist er Mitglied des Instituts für Prozessmanagement und digitale Transformation (IPD) an der FH Münster. In seiner Forschung befasst er sich vor allem mit den Themen Künstliche Intelligenz (KI), Datenschutz und geistiges Eigentum. Zuvor hat er am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Uni Münster gearbeitet und promoviert. Nach seiner Promotion war er für einige Jahre als Rechtsanwalt in einer auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Dort beriet er Unternehmen insbesondere in IT-rechtlichen Fragen und unterstützte bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben, zum Beispiel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). (Foto: Milana Mohr)