Die KI-Kompetenzpflicht gilt!

Pflicht zu KI-Kompetenzen seit 02.02.2025

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Seit dem 2.2.2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht

Die erste KI-Kompetenzschulung für Unternehmen in Deutschland. Mit unseren Lösungen erledigen Sie die Pflichten der KI-VO effizient und kostengünstig.

Unsere Schulungen sind darauf ausgelegt, Ihnen praxisnahes Wissen zu vermitteln, das Sie direkt in Ihrem Arbeitsalltag anwenden können. Durch die kontinuierliche Aktualisierung unseres Kursangebots stellen wir sicher, dass Sie stets auf dem neuesten Stand der KI-Entwicklungen bleiben und die Anforderungen des Artikels 4 der EU-KI-Verordnung erfüllen. Unsere flexiblen Lernformate ermöglichen es Ihnen, Ihre Weiterbildung optimal in Ihren Zeitplan zu integrieren.

Testimonials

“In unserer Steuerkanzlei erkennen wir die Chancen durch KI. Mit regulaid erreichen wir KI-Compliance und sind Vorreiter.”

Dennis Westermann, Geschäftsführender Partner Die Steuerwerke Partnerschaftsgesellschaft mbB

“Wir entwickeln und realisieren pragmatische, mittelstandskompatible Lösungen. Vertrauen und Compliance stehen dabei an erster Stelle. Mit regulaid sichern wir technologische Verlässlichkeit und KI-Compliance”

Sezgin Yüksel, Partner AURICON GmbH

“Als augenärztliches Unternehmen sind wir immer daran interessiert als technologisch interessiert und anwendungsfreudig wahrgenommen zu werden. Mit der KI- Schulungskompetenz von regulaid.de fühlen wir uns in sicheren Händen!”

Peter Mussinghoff, Geschäftsführer Augenzentrum Münster

Diese Kunden vertrauen bereits auf unsere KI-Expertise

Augenzentrum Münster
Auricon
Westpress
AF Consilium

Ihre Vorteile mit unseren Schulungen

Unsere praxisorientierten Schulungen unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des Artikels 4 der EU-KI-Verordnung effizient zu erfüllen und Ihre KI-Kompetenzen kontinuierlich zu erweitern.

  • Erfüllung der KI-Kompetenzpflicht: Unsere Schulungen sind speziell darauf ausgelegt, die Anforderungen des Artikels 4 der EU-KI-Verordnung zu erfüllen, der ab dem 2. Februar 2025 in Kraft tritt.

  • Kompaktes Schulungsformat: In nur 45 Minuten erwerben Ihre Mitarbeiter die notwendigen KI-Kompetenzen, was eine effiziente Nutzung der Arbeitszeit ermöglicht.

  • Flexibler Online-Zugang: Unsere intuitive Lernplattform ist jederzeit und überall verfügbar, sodass Ihre Mitarbeiter flexibel lernen können.

  • Aktualität und Erweiterungen: Unsere Rechtsexperten überwachen kontinuierlich die Entwicklungen der KI-Verordnung und aktualisieren die Schulungsinhalte entsprechend. Zudem profitieren Sie vom stetigen Ausbau unseres Schulungsportfolios.

Unsere Experten

Unser interdisziplinäres Team aus führenden KI-Professoren und erfahrenen Praktikern verbindet Wissenschaft, Technologie und Wirtschaft, um Ihnen praxisnahe und aktuelle Schulungsinhalte zu bieten. Mit ihrer umfassenden Expertise stellen unsere Experten sicher, dass Sie bestens auf die Anforderungen der EU-KI-Verordnung vorbereitet sind.

Michael Bücker

Professor für Data Science

Michael Bücker ist Professor für Data Science an der Münster School of Business (MSB) der FH Münster und Co-Founder von regulaid. Außerdem ist er Vorstand des Instituts für Prozessmanagement und Digitale Transformation (IPD) an der FH Münster. In seiner Forschung befasst er sich vor allem mit Anwendungen von Data Science, Machine Learning und Künstlicher Intelligenz (KI) sowie mit interpretierbaren KI-Verfahren (Explainable AI). Er hat an der Technischen Universität Dortmund in Statistik promoviert. Zuvor war er bei McKinsey & Company als Experte für Daten und KI sowie als Projektmanager tätig. In dieser Rolle unterstützte er Unternehmen weltweit dabei, datengesteuerte Arbeitsweisen zu etablieren und entwickelte auf Basis von Machine Learning und KI innovative Lösungen für betriebliche Fragestellungen.

Christoph Buchmüller

Professor für IT Recht

Christoph Buchmüller ist Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere IT-Recht, an der Münster School of Business (MSB) der FH Münster und Co-Founder von regulaid. Außerdem ist er Mitglied des Instituts für Prozessmanagement und digitale Transformation (IPD) an der FH Münster. In seiner Forschung befasst er sich vor allem mit den Themen Künstliche Intelligenz (KI), Datenschutz und geistiges Eigentum. Zuvor hat er am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Uni Münster gearbeitet und promoviert. Nach seiner Promotion war er für einige Jahre als Rechtsanwalt in einer auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Dort beriet er Unternehmen insbesondere in IT-rechtlichen Fragen und unterstützte bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben, zum Beispiel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). (Foto: Milana Mohr)

FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Ist mein Unternehmen von der KI-Verordnung betroffen?

    Die KI-Verordnung betrifft alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Mehr als 50% der deutschen Unternehmen nutzen bereits KI-Technologien wie Chatbots, KI-basierte E-Mail-Spamfilter oder KI-Elemente in bestehenden Systemen (z. B. DATEV, SAP). Wenn Ihr Unternehmen solche Systeme einsetzt, sind Sie von der Verordnung betroffen.

  • Ab wann gelten die Vorschriften der KI-Verordnung?

    Die Vorschriften der KI-Verordnung treten schrittweise in Kraft. Eine zentrale Vorgabe ist die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenzen für alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten. Diese Verpflichtung ist im Artikel 4 der Verordnung klar definiert und ab Februar 2025 umzusetzen.

  • Muss ich für alle Mitarbeiter meines Unternehmens KI-Kompetenz nachweisen können?

    Ja, gemäß Artikel 4 der KI-Verordnung müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die auftragsgemäß KI nutzen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dies betrifft alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten.

  • Welche Strafe muss man erwarten, wenn ich meine Mitarbeiter nicht geschult habe?

    Die Nichteinhaltung der Vorgaben der KI-Verordnung kann zu erheblichen Strafen führen. Es ist daher essenziell, die Schulungspflichten ernst zu nehmen und rechtzeitig umzusetzen. Genauere Informationen zu möglichen Strafen finden Sie in den offiziellen Dokumenten der EU zur KI-Verordnung.

  • Kann ich meine Mitarbeiter selbst schulen?

    Grundsätzlich können Sie interne Schulungen durchführen. Es ist jedoch entscheidend, dass die vermittelten Inhalte den Anforderungen der KI-Verordnung entsprechen und stets aktuell sind. Unsere Schulungen wurden von führenden KI-Experten entwickelt und werden regelmäßig aktualisiert, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter die notwendigen Kompetenzen erwerben.

  • Was muss ich bis zum 2. Februar 2025 getan haben?

    Bis zu diesem Datum müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass alle relevanten Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Dies beinhaltet die Teilnahme an entsprechenden Schulungen und den Nachweis der erworbenen Kenntnisse. Unsere Schulungen unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen effizient und rechtzeitig zu erfüllen.

  • Gibt es außer der Pflicht gemäß Artikel 4 KI-Verordnung noch andere Pflichten, die ich für mein Unternehmen aus der KI-Verordnung erfüllen muss?

    Ja, die KI-Verordnung umfasst eine Reihe weiterer Verpflichtungen für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder betreiben. Diese beinhalten unter anderem Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement und die Einhaltung ethischer Standards. Es ist wichtig, sich umfassend über alle relevanten Pflichten zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

  • Ist das regulaid-Zertifikat ausreichend zum Nachweis von KI-Kompetenz im Sinne des Artikels 4 KI-Verordnung?

    Unsere Schulungen wurden speziell entwickelt, um die Anforderungen des Artikels 4 der KI-Verordnung zu erfüllen. Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das als Nachweis der erworbenen KI-Kompetenzen dient und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.